Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma AUER Packaging Swiss GmbH

1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Firma AUER Packaging Swiss GmbH, Baar, Schweiz. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers sollen keine Anwendung finde.
Verträge werden ausschliesslich mit Geschäftsleuten geschlossen, die Waren oder Dienstleistungen für Zwecke kaufen, die im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit stehen; ein Vertragsschluss mit Konsumenten ist ungültig. Die AUER Packaging Swiss GmbH akzeptiert nur Bestellungen von Kunden mit Liefer- und Rechnungsadresse in der Schweiz oder in Liechtenstein.

2. Lieferbedingungen
Sofern nicht gesondert vereinbart, sind in Auftragsbestätigungen angegebene Liefertermine nicht fristbindend. Die AUER Packaging Swiss GmbH wird nach Möglichkeit angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Wird der Lieferzeitpunkt überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist von mindestens sechs Wochen zu setzen. Liefert die AUER Packaging Swiss GmbH nicht innerhalb der Nachfrist, so kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Die AUER Packaging Swiss GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihr die Leistung aus Gründen unmöglich wird, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere in den Fällen der höheren Gewalt, wie z.B. Krieg, Streik oder weil sie ohne es vertreten zu müssen selbst nicht beliefert wird. Der Kunde wird unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und von ihm bereits erfolgte Leistungen werden unverzüglich zurückerstattet.
Wird der Empfänger beim ersten Zustellversuch nicht angetroffen, hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten für Zweit- und Folgezustellungen oder Einlagerungskosten in jedem Fall selbst zu tragen.
Ist die Lieferung frei Haus vereinbart, so ist abweichend von § 412 I HGB der Empfänger verpflichtet, die Ware zu entladen. Die AUER Packaging Swiss GmbH ist somit weder verpflichtet, die von ihr versandte Ware zu entladen noch für die Entladung notwendige Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen.
Die Firma AUER Packaging Swiss GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn diese für den Kunden zumutbar sind. Die zusätzlich entstandenen Kosten auf Grund der Durchführung der Teillieferungen trägt die Firma AUER Packaging Swiss GmbH.
Für Änderungen nach Versand (z. B. Änderung der Lieferadresse, Buchung von Zusatzleistungen) werden uns von der Spedition Kosten von derzeit 15,00 € netto zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollte die Änderung nach Versand auf Wunsch des Kunden erfolgen, so ist der Kunde verpflichtet, die dadurch entstandenen Mehrkosten zu tragen.
Bei Druckaufträgen gelten Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 1 % der bestellten Menge als akzeptiert. Berechnet wird die gelieferte Menge.

3. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die AUER Packaging Swiss GmbH die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden kann der Kunde ausschliesslich gegenüber dem Transportunternehmen geltend machen. Eine Haftung der AUER Packaging Swiss GmbH für Transportschäden ist ausgeschlossen. Bei Sendungen des Kunden an die AUER Packaging Swiss GmbH trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei der AUER Packaging Swiss GmbH.

4. Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und etwaiger gesetzlicher Abgaben. Kosten für Transport, Verpackung, Versand werden ebenso wie Kosten für Zollformalitäten und ggf. Transportversicherungen sowie Spesen separat in Rechnung gestellt.
Rechnungen von der AUER Packaging Swiss GmbH sind sofort nach Erhalt und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Verrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen. AUER Packaging Swiss GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzutreten. Kommt der Besteller mit seiner Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort fällig, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

5. Gewährleistung
Unmittelbar nach Erhalt der Lieferung hat der Käufer diese gehörig zu prüfen. Allfällige Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innert fünf (5) Arbeitstagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich zu rügen. Nicht gerügte erkennbare Mängel gelten danach als akzeptiert. Die Gewährleistung für verdeckte Mängel beträgt ein Jahr ab Lieferung. Bei Mängeln wird AUER Packaging Swiss GmbH allfällige Fehlmengen nachliefern und im Übrigen nach ihrer Wahl die Ware nachbessern oder neu liefern. Die Gewährleistung für Mängel bei Geräten ist auf Nachbesserung beschränkt. Schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung fehl, so steht dem Käufer das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder angemessene Minderung zu.

6. Haftung
Die Haftung von AUER Packaging Swiss GmbH ist auf die in Ziff. 5 genannten Tatbestände beschränkt. Jegliche weitere Haftung ist soweit gesetzlich zugelassen ausgeschlossen. Insbesondere ist jede Haftung für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden oder andere Schäden aller Art, die anlässlich der Vertragserfüllung entstanden sind (einschliesslich Folgeschäden, Nutzungsausfall, Ertragsausfall, entgangener Gewinn etc.) sowie für Kosten zur Feststellung von Schadensursachen oder für Expertisen ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung, sofern die AUER Packaging Swiss GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Die Haftung für Hilfspersonen wird ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der AUER Packaging Swiss GmbH aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen im Eigentum der AUER Packaging Swiss GmbH. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die AUER Packaging Swiss GmbH gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, die AUER Packaging Swiss GmbH alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

8. Datenverarbeitung
Der AUER Packaging Swiss GmbH wird die Erlaubnis erteilt, Daten des Käufers elektronisch im In- und Ausland zu Bearbeiten und zur Vertragsabwicklung sowie im Rahmen der Geschäftsbeziehung, namentlich für Informationen über Leistungen der AUER Gruppe zu verarbeiten und an andere Gesellschaften der AUER Gruppe im Ausland weiterzugeben.

9. Schriftform
Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und der AGB bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sofern nicht anderes bestimmt, genügen die Vertragspartner diesem Erfordernis auch durch Übersendung von Dokumenten in Textform, insbesondere durch Fax oder E Mail.

10. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für das Füllen von Vertragslücken.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf finden keine Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Firma AUER Packaging Swiss GmbH, Baar, Schweiz. Die AUER Packaging Swiss GmbH ist jedoch berechtigt, Klage am Sitz des Vertragspartners zu erheben sowie an jedem anderen örtlich zuständigen Gericht.

AUER Packaging Swiss GmbH
T.: +41 (0) 41 501 42 00

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